Solarenergie im eigenen Haus nutzen
Bisher gab es für Privathaushalte bei Investitionen in Solarenergie einen zentralen finanziellen Gegenwert – die Höhe der Einspeisevergütung für den Solarstrom, der in das Netz des örtlichen Energieversorgers weiterleitet wird.
Grundlage für Berechnungen
Mit dieser Berechnungsgrundlage und mit den meist schwierigen Abschätzungen zu dem mit der Anlage durchschnittlich produzierbaren Sonnenstrom konnte man sich dann an eine Wirtschaftlichkeitsrechnung der geplanten Photovoltaik-Anlage heranwagen. Inzwischen wird aber auch der Photovoltaik-Strom zur Eigennutzung lukrativer. Denn der Gesetzgeber hatte sogar schon vor der vielfach diskutierten „Energiewende“ eingesehen, dass ein wetterbedingtes zeitweises Überangebot bzw. ein Mangel an Solarstrom, erst recht in Verbindung mit der ebenfalls unsteten Windenergie, mittelfristig zur Herausforderung wird. Der Aufwand und die Maßnahmen zur Regulierung der Menge des bereitgestellten Stroms in Bezug auf die gerade benötigte Strommenge stellt die damit betrauten Großkraftwerke vor immer größere Probleme. Durch die politischen Entscheidungen zur Energiewende wird für die Netzbetreiber diese Thematik in den nächsten Jahren voraussichtlich immer wichtiger werden.
Zuschüsse durch das EEG
Den Strom zur Eigennutzung kauften die meisten privaten Betreiber einer PV-Anlage bisher komplett zum regulären Preis bei einem Stromversorger, weil es günstiger war, den eigenproduzierten Strom zu höheren Sätzen ins Netz zu speisen. Das sollte nun geändert werden. In einer Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG) im Jahr 2010 wurden deshalb erstmals deutliche Anreize gesetzt, um Hausbesitzern die möglichst umfassende Eigennutzung des Photovoltaik-Stroms schmackhaft zu machen. Nach der Grundidee des überarbeiteten Gesetzestextes soll der private Betreiber einer Photovoltaikanlage für selbst genutzten Strom einen etwas höheren Gewinn über Zuschüsse aus dem Erneuerbaren Energie Gesetz erhalten, als wenn der Strom in die großen Verteilernetze der Stromversorger abgegeben wird.
Zukunftsträchtige Prognosen
Das Gesetz kann zwar nicht berücksichtigen, dass durch aktuelle Preisschwankungen bei den Endverbraucherpreisen für Strom diese Rechnung auch wirklich immer aufgeht. Doch wenn man die realistischen Prognosen für das langfristige Steigen der Energiepreise zugrunde legt, sollte es nicht schwer sein, mit der Eigennutzung zukünftig auf Dauer „im grünen Bereich“ zu bleiben.
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